veröffentlicht am Mittwoch, 19.02.2014 21.42 Uhr
Um die Pädophilen-Initiative (Volksinitiative "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen.") etwas genauer zu erklären, soll in diesem Beitrag ein konkretes Beispiel aufgezeigt werden, das sich in unserem Kanton abgespielt hat.
Die folgende Schilderung beruht nicht nur auf veröffentlichten Tatsachen, sondern auch auf Informationen, die mir zugetragen wurden:
Herbst 2010 - Die Ferien waren vorbei. Am Kaufmännischen Berufs- und Weiterbildungszentrum St. Gallen unterrichteten wie immer Dutzende Lehrpersonen Hunderte Lernende. X. (Name dem Autor und wohl Hunderten von ehemaligen KV-Lehrlingen bekannt), ein junger Wirtschaftslehrer, der sein Studium mit Bestnoten abgeschlossen hatte, war an jenem Morgen ebenfalls zugegen. Doch anstatt sich um die Schülerinnen und Schüler zu kümmern oder Lektionen vorzubereiten, zückte er sein Handy und machte sich auf den Weg in die Damentoilette. Ob er nun dort die Kamera installierte oder auf dem WC blieb, um die teilweise noch minderjährigen Frauen von Hand zu filmen, entzieht sich meiner Kenntnis. Auf jeden Fall bemerkten es Schülerinnen und sie meldeten es sofort dem Schulvorsteher. Dieser konfrontierte Herrn X. mit den Behauptungen und entdeckte daraufhin auf dessen Handy selbstredende Bilder. Entsprechend stellte der Rektor den Grüsel auf der Stelle frei (Artikel im Tagblatt).
Auf seiner persönlichen Internetseite war unter anderem zu sehen, dass er sich intensiv mit Haien auseinandergesetzt hatte und auch ein Foto von einem Mann, der sich über die Blocher-Abwahl 2007 freute, zierte die Seite. Die Aufnahme oben stammt ebenfalls von jener Homepage. Es war das einzige Foto, das ich heruntergeladen habe. Kurz danach wurde die Seite gelöscht. In seiner Galerie zeigte sich X. mit seinen meist weiblichen Lernenden in sehr privaten Situationen - besipielsweise Arm in Arm mit drei Schülerinnen auf der Wiese vor dem KBZ.
Herrn X.s Verlobte arbeitete zu jenem Zeitpunkt bei der Polizei. Später heirateten sie. Unsicheren Quellen zu Folge nahm er ihren Familiennamen an und unterrichtet heute an einer Schule im Kanton Zürich.
Und da setzt die Initiative an: "Personen, die verurteilt werden, weil sie die sexuelle Unversehrtheit eines Kindes oder einer abhängigen Person beeinträchtigt haben, verlieren endgültig das Recht, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben." (Wortlaut der Initiative)
Was ist, wenn eine der Schülerinnen, die sich beim Rektor gemeldet haben, in 20 oder 30 Jahren ihr eigenes Kind zu Herrn X. in die Schule schicken muss?
In diesem Beispiel sind einige Betroffene bereits volljährig. Dennoch stehen sie zu ihrem Lehrer in einem eindeutigen Abhängigkeitsverhältnis. Und was ist, wenn ein Seklehrer in dieser Sache schuldig gesprochen wird? Oder ein Primarlehrer? Oder ein Behindertenpfleger? Kann unsere Gesellschaft solche Menschen je wieder guten Gewissens zurück zu den Kindern oder Abhängigen lassen?
Wenn ein verurteilter Pädophiler in einem anderen Bereich arbeitet, ist er von der Initiative nicht betroffen. Den Schwächsten unserer Gesellschaft zu Liebe lassen wir ihn aber nicht mehr auf Kinder und Abhängige los.
Daher gilt es am 18. Mai bei der Pädophilen-Initiativen ein Ja in die Urne zu legen.