veröffentlicht am Dienstag, 14.10.2014 19.15 Uhr
Der Begriff Demokratie stammt aus dem Griechischen und bedeutet Volksherrschaft. In der Politik kann sie repräsentativ (indirekt) gelebt werden, indem die Bevölkerung seine Vertreterinnen und Vertreter ins Parlament wählen darf, wo dann Gesetze gemacht werden. Wird dem Volk zusätzlich das Recht eingeräumt, Parlamentsentscheide per Referendum rückgängig zu machen und mit einer Initiative einen neuen Artikel in die Verfassung oder das Gesetz zu schreiben, so spricht man von der direkten Demokratie. Dieses Modell haben wir in der Schweiz seit rund einem Jahrhundert und darauf geben die meisten Politiker vor, stolz zu sein.
Viele Parteien tragen die Demokratie in ihrem Namen ("demokratisch", "Volks-"), mindestens aber erwähnen ihre Exponenten immer wieder, dass sie zu ihr stehen. Dennoch steht beispielshalber eine jungfreisinnige Meinungsmacherin öffentlich dazu, dass für sie "Argumente der Demokratie [...] nicht wirklich Argumente" seien. Von linker Seite wird in regelmässigen Abständen gefordert, Volksinitiativen für ungültig zu erklären, weil es dem Völkerrecht widersprächen, welches dem eigenen Parteibüchlein entsprechend ausgedehnt wird.
Eine interessante These stellte CVP-Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter in einer Arena im März dieses Jahres auf. Sie behauptete, das Initiativrecht würde "in den letzten Jahren überstrapaziert". Aber stimmt das oder ist es nur ein Werbespruch für das Anliegen, die nötige Unterschriftenzahl von 100'000 zu erhöhen? Die Zahl der Initiativen ist seit 1979 (erst seit dann werden sämtliche lancierten Initiativen erfasst) etwa konstant geblieben. In der Legislatur 1999/2003 kamen mit 30 am meisten zur Abstimmung. In der laufenden waren es bisher 18. Von Überstrapazieren kann also nicht die Rede sein.
Es ist noch zu erwähnen, dass es die FDP beispielsweise nicht schaffte, ihre Anti-Bürokratie-Initiative vors Volk zu bringen, weil sie nicht genügend Leute von diesem Anliegen überzeugen konnten. Ganz ohne etwas schafft man diese Hürde also nicht.
Hingegen lässt eine andere Tatsache aufhorchen: Immer mehr Initiativen werden angenommen. Bis 2007 gab es noch nie es eine Legislatur, in der das Volk mehr als zwei Initiativen annahm. In der letzten Amtsdauer waren es dann erstmals drei, in der laufenden sind es sogar schon vier. Diese Gegebenheiten lassen eher den Schluss zu, dass die gut verdienenden Parlamentarier die Sorgen der Leute nicht aufgreifen, was die Stimmbürger dazu veranlasst, Volksinitiativen zu lancieren.
Der Jungen SVP des Kantons St. Gallen liegt am Herzen, dass die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes die Option haben, einen Parlamentsentscheid für nichtig zu erklären, wenn sie damit nicht einverstanden sind. Weiter sollen Volksbegehren, die von einer grossen Zahl Wählerinnen und Wählern getragen werden, in Form einer Initiative zur Abstimmung gelangen. Ein Quantum von 100'000 Unterschriften ist dabei keineswegs zu tief. Diese Freiheit soll nicht weiter eingeschränkt werden.
Zusammengefasst lässt sich feststellen, dass Volksinitiativen, welche die 100'000-Unterschriften-Hürde schaffen, heutzutage zu einem höheren Prozentsatz vom Souverän angenommen werden. Sie sind in diesem Sinne qualitativ wertvoller als noch in den 80er- oder 90er-Jahren. Daher gilt es, die vorhandenen Volksrechte zu den bestehenden Konditionen beizubehalten. Aus diesem Grund steht die JSVP SG voll und ganz hinter unseren schweizerischen, direktdemokratischen Volksrechten.