veröffentlicht am Dienstag, 16.02.2016 12.56 Uhr
Es ist traurig mit anzusehen, wie die Gegner der Durchsetzungs-Initiative mit unwahren Argumenten das Stimmvolk für eine Ablehnung der Vorlage zu gewinnen versuchen. Augenscheinlich wird versucht das Volk für dumm zu verkaufen. Es wird gar behauptet ein Apfeldieb würde ausgeschafft. Dem ist nicht so! Die Vorlage besagt lediglich, dass kriminelle Ausländer bei schweren Straftaten sofort, und bei drastischen Vergehen im Falle einer Wiederholung der Tat ausgeschafft würden. Unter schwere Straftaten fallen Delikte wie Vergewaltigung, Mord, Raserei, schwere Körperverletzung etc. Unter die Kategorie der drastischen Verstösse, die der Wiederholung und richterlichen Verurteilung bedürfen, fallen strafbare Handlungen wie Gewalt gegen Beamte, Freiheitsberaubung und Entführung usw.
Zum Apfeldieb; das schlicht gelogene Argument, das Stehlen eines Apfels oder ähnliche Delikte führten zu einer Ausschaffung ist falsch! Nur eine richterliche Verurteilung, zu welcher es im Falle eines Apfeldiebstals oder ähnlichem nicht kommt, führte bei erneuter Tat zu einer Ausschaffung. Zu einer solchen Verurteilung kommt es bspw. bei gravierenden, strafbaren Handlungen wie Brandstiftung oder Geldfälschung.
Die sicherheitstechnischen Vorteile der Initiative sind überragend. Dazu gehören die Verhinderung von Wiederholungstaten, dank einer Einreise Sperre für ausgeschaffte Delinquente, sowie der präventive Schutz vor solch schweren Straftaten durch Abschreckung der Täter. Weder wird damit gegen die Menschenrechte verstossen, noch die Gewaltenteilung eingeschränkt.
In Anbetracht dieser Fakten empfehle ich die Durchsetzungs-Initiative deutlich zur Annahme! Lassen wir uns keine erfundenen Argumente auftischen, und geben wir am 28. Februar einer sicheren Schweiz unsere Stimme!