veröffentlicht am Donnerstag, 12.10.2017
Behördenlöhne sollen nicht Referendum unterstellt werden
Die Regierung des Kanton St. Gallen will keine gesetzliche Grundlage schaffen, um die Löhne von Behörden dem Referendum zu unterstellen und somit zum Gegenstand von Volksinitiativen zu machen. Deshalb hat sie Nichteintreten auf eine Motion mit dem Titel «Behördenlöhne: Wer zahlt, befiehlt» entschieden. Der politische Vorstoss stammt von drei Kantonsräten, darunter SVP-Vertreter Sascha Schmid aus Grabs.
Die Kantonsräte hatten die St. Galler Regierung aufgefordert, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit das Volk direkten Einfluss auf die Löhne von Gemeindepräsidenten und Gemeinderäte beziehungsweise Stadtpräsidenten und Stadträte nehmen kann. Gegenwärtig sieht das kantonale Gemeindegesetz vor, dass in Gemeinden mit Bürgerversammlung oder mit Parlament die Besoldung der Behördenmitglieder von der obligatorischen Abstimmung und vom fakultativen Referendum ausgenommen sind. Diesen Zustand findet Motionär Sascha Schmid und 26 Mitunterzeichnende aus direktdemokratischer Sicht unbefriedigend. Die Kantonsregierung betont in ihrer Antwort hingegen die Wichtigkeit der «entpolitisierten Gehaltsfestlegung».