Banner: Hohe Gebühren neben Bussen – St.Galler Regierung verteidigt Praxis | Junge SVP Kanton St. Gallen

veröffentlicht am Dienstag, 06.02.2018


Hohe Gebühren neben Bussen – St.Galler Regierung verteidigt Praxis

In einem Vorstoss aus dem St.Galler Kantonsrat wird die Höhe der Gebühren kritisiert, die neben den eigentlichen Bussen verlangt werden. Diese lägen teilweise fast so hoch, kritisierte ein SVP-Kantonsrat. Die Regierung sieht keinen Anlass für Änderungen.

Es seien ihm mehrere Fälle bekannt, bei denen die Gebühren das Mass der Busse annähernd oder mehr als verdoppelten hätten, stellte SVP-Kantonsrat Sascha Schmid in einem Vorstoss fest. Der Wirtschaftsstudent wartet mit konkreten Beispielen auf: So kostete eine Verzeigung wegen der Überschreitung der Parkzeit eine Busse von 240 Franken. Dazu wurden Gebühren von 180 Franken erhoben. In einem anderen Fall hätten die Busse 300 Franken und die Gebühren 250 Franken betragen.

 

Willkürliche Gebühren

Die kantonale Staatsanwaltschaft habe nicht aufschlüsseln können, wie die jeweiligen Gebühren berechnet würden, schreibt Schmid. Er wisse aber von einer Übereinkunft der Konferenz der Staatsanwälte, die eine Mindestgebühr von 180 bzw. 250 Franken beim kantonalen Untersuchungsamt vorsehe. Dies lege die Vermutung nahe, «dass Gebühren willkürlich erhoben werden», kritisierte der Parlamentarier. Schmid wollte in seinem Vorstoss von der Regierung wissen, ob für die Bemessung von Gebühren Verrechnungsansätze oder Pauschalen existierten. in ihrer Antwort bestätigt die Regierung dass die Konferenz der Staatsanwaltschaft eine Richtlinie erlassen habe. Mit den Gebühren solle jeweils der gesamten Fallaufwand gedeckt werden. Dazu gehörten etwa der Aufwand für die Erfassung des Falls, die Ausfertigung des Entscheids, die Erstellung der Rechnung, der Postversand an alle Beteiligten oder das Inkasso.

 

100 Franken für kleine Fälle

Die Staatsanwaltschaft erlasse pro Jahr 35'000 Strafbefehle. Die Gebühren würden als Pauschale erhoben. «Dies macht bei der Masse der Fälle verfahrensökonomisch Sinn», ist die Regierung überzeugt. Dem Gesamtaufwand der Staatsanwaltschaft von rund 62 Mio. Franken stünden Gebührenerträge «von lediglich 9,5 Mio. Franken gegenüber», rechnet die Regierung vor und argumentiert: «Würden tiefere Gebühren erhoben, würden der Kantonshaushalt und damit die Steuerzahlenden entsprechende stärker belastet.« Routine-Straffälle würden primär nach der Art des Falls sowie den Umtrieben berechnet. Dabei gehe es um den Aufwand der Polizei, der als Pauschale verrechnet werde. Für Fälle mit kleinem Aufwand werde 100 Franken verlangt, für solche mit einem mittleren Aufwand seien es 300 Franken und für solche mit grossem Aufwand 500 Franken. Je nachdem kämen noch die Kosten für die Bestimmung des Blutalkohols oder andere Abklärungen dazu. Die Gebühr sei keine zusätzliche Strafe, sondern eine Kausalabgabe, die vom Verschulden in der Strafsache unabhängig sei, hält die Regierung fest. Im Einzelfall liege es an den betroffenen Personen, eine als ungerechtfertigt beurteilte Gebühr auf dem ordentlichen Rechtsweg anzufechten.

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