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veröffentlicht am Montag, 17.09.2018


Das Verhüllungsverbot oder der sogenannte Nachtrag zum Übertretungsstrafgesetz, wie es in den Abstimmungsunterlagen geschrieben steht, ist ein Kompromiss, welcher nicht die gleiche Härte wie das Tessiner Verbot aufweist. Damit vor allem der Frieden in unserer Kultur gewährleistet ist, benötigen wir dringend dieses Gesetz, welches die Verhüllung des Gesichts im öffentlichen Raum verbietet.

Die Verhüllung ist eine deutliche Willensäusserung gegen unsere Werte, was insofern eine eindeutige Abschottung gegenüber den Mitbürgerinnen und Mitbürgern in unserem Kanton gleichkommt. Deshalb soll der Kanton St. Gallen sein Gesicht zeigen und den Nachtrag zum Übertretungsstrafgesetz mit JA annehmen.

Autor - Michael Schaub, JSVP St. Gallen, Uznach

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