Banner: Was passiert eigentlich bei einem NEIN zur Selbstbestimmungsinitiative? | Junge SVP Kanton St. Gallen

veröffentlicht am Montag, 29.10.2018


Von Lukas Huber, Sekretär JSVP SG, Unterwasser

Falls es zwischen unserer direktdemokratischen Bundesverfassung und dem von Politikern und Diplomaten ausgehandeltem internationalen Recht (sogenanntes Völkerrecht) zu einem Widerspruch kommt, gibt die Formulierung in der Verfassung „Bund und Kantone beachten das Völkerrecht“ nur wenig Auskunft über die Hierarchieverhältnisse. Diese unpräzise Formulierung hat das Bundesgericht 2012 bei der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative ausgenutzt und sich hinter Artikeln in Staatsverträgen versteckt, sodass der Volkswille missachtet und nicht umgesetzt wurde. Ohne jegliche Grundlage der Legislative stellte sie das Völkerrecht über unsere Verfassung. Somit müssten die Bundesrichter eigentlich froh sein, dass die Selbstbestimmungsinitiative diese Hierarchie endlich klärt. Denn da die Initiative diesen Vorrang der Bundesverfassung wiederherstellen will, kann ein Nein zur SBI von den Bundesrichtern ganz einfach als ein Ja zur 2012 eingeführten Praxis interpretiert werden. Sie werden somit in jedem zukünftigen Konfliktfall das Völkerrecht vorziehen und können sich dabei sogar auf einen Volksentscheid berufen. Fragen sie sich deshalb bei Ihrem Urnengang am 25. November, wollen sie mit ihrem Nein wirklich eine künftige Fremdbestimmung unseres Landes akzeptieren?

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