Banner: Bericht aus dem Kantonsrat | Junge SVP Kanton St. Gallen

veröffentlicht am Sonntag, 30.09.2012


Wichtige Geschäfte im Kantonsrat St.Gallen

 

Keine Fraktionsgelderhöhung

Die Fraktionen bekommen keine höheren Entschädigungen. Dies ist auch gut so, denn der Kantonsrat hat ein Sparpaket 2 geschnürt, dies auch auf Kosten der St.Galler Bevölkerung. Aus diesem Grund muss auch der Kantonstat ein klares Zeichen setzen und seinen Sparbeitrag leisten. Anbei finden Sie den Link zu meinem Votum, das ich im Rat gegen die Erhöhung der Fraktiongelderhöhung gehalten habe.

https://www.ratsinfo.sg.ch/t/kantonsrat.geschaeftdetail.html?geschaeftid=AE1DE0CF-3CC1-4768-A2FC-3B9D7E8CCD69&ziel=1

 

Die Antwort auf meine Interpellation der Regierung

Interpellation SVP-Fraktion vom 4. Juni 2012

Meldung Missbrauchsverdacht Sozialhilfe und IV
Schriftliche Antwort der Regierung vom 28. August 2012

Die SVP-Fraktion erkundigt sich in ihrer Interpellation vom 4. Juni 2012 nach der Möglichkeit, ein Formular auf der Webseite der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen (SVA) aufschalten zu lassen, um bei Verdacht auf missbräuchlichen Bezug von Leistungen der Sozialhilfe und der Invalidenversicherung (IV) Meldung erstatten zu können.

Die Regierung antwortet wie folgt:
Verdachtsmeldungen betreffend missbräuchlichen Bezug von Sozialhilfe oder Leistungen der IV sind von der jeweils zuständigen Stelle zu behandeln. Während der Vollzug der Sozialhilfe in die Zuständigkeit der politischen Gemeinden fällt, wird die IV von der kantonalen IV-Stelle nach Bundesrecht durchgeführt. Die SVA führt die IV-Stelle für den Kanton St.Gallen. Sowohl die SVA als auch die politischen Gemeinden sind Trägerinnen von öffentlich-rechtlichen Aufgaben. Entsprechend ist im Einzelfall der Sachverhalt insbesondere auch bei Verdachtsmeldungen durch Dritte von Amtes wegen abzuklären.
Per 1. Mai 2010 wurde im Auftrag des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV) bei der SVA St.Gallen eine Fachstelle zur Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch (BVM) geschaffen. Die Fachstelle setzt sich aus einem interdisziplinären BVM-Team zusammen, das sich für eine dauerhafte und professionelle Lösung zur Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch einsetzt. Voraussetzung für eine erfolgreiche Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch ist das Erkennen von Fällen mit erhöhtem Missbrauchsrisiko. Deshalb hat die IV-Stelle des Kantons St.Gallen im Jahr 2010 245 Meldungen und im Jahr 2011 209 Meldungen von Drittpersonen entgegengenommen. Alle Verdachtsmeldungen, die bei der SVA eingehen, werden dem BVM-Team zugeführt. Somit ist sichergestellt, dass jede Verdachtsmeldung einer Prüfung unterzogen wird. Die SVA bearbeitet sowohl personifizierte als auch anonyme Hinweise.
Die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen staatlichen Stellen im Kanton St.Gallen, die in ihrer Tätigkeit einen allfälligen Missbrauch feststellen, ist nach Art. 32 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (SR 830.1; abgekürzt ATSG) und Art. 6bis Sozialhilfegesetz (sGS 381.1; abgekürzt SHG) sichergestellt. Die Verwaltungsbehörden des Kantons und der Gemeinden geben sich auf schriftliche und begründete Anfrage im Einzelfall diejenigen Daten bekannt, die erforderlich sind für die Feststellung von Leistungsansprüchen. Gestützt auf das Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (SR 822.41) findet zudem eine besondere Zusammenarbeit zwischen der SVA und dem Amt für Wirtschaft statt.


Zu den einzelnen Fragen:
1. Eine Meldung von möglichen Missbrauchsfällen in der IV-Versicherung ist jederzeit auf dem allgemeinen Kontakt-Formular der SVA-Homepage möglich. Die Erfahrungen der letzten zwei Jahre zeigen, dass von dieser Möglichkeit regelmässig Gebrauch gemacht wird. Das Aufschalten eines spezifischen Formulars ausschliesslich für mögliche Missbrauchsfälle ist vor diesem Hintergrund nicht erforderlich.
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Im Bereich der Sozialhilfe steht es den Gemeinden frei, ein spezifisches Formular für Missbrauchsmeldungen auf ihrer Webseite aufzuschalten. Das SHG macht keine entsprechenden Vorgaben zur Durchführung.
2. Nach Art. 2 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über die Alters-, Hinter-lassenen- und Invalidenversicherung (sGS 350.1) vollzieht die SVA die Bundesgesetzgebung über die IV. In Bezug auf deren Durchführung liegt es in der Kompetenz des Bundes, im Rah-men der Aufsicht Weisungen für den Vollzug an die IV-Stellen zu erlassen (Art. 76 ATSG sowie Art. 64a des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung [SR 831.20]). Diesbezüglich haben weder Regierung noch Kantonsrat des Kantons St.Gallen besondere Weisungsbefugnisse.

 

 

Meine Antwort auf die Antwort der Regierung

 

Geschätzter Präsident

Geschätzte Damen und Herren der Regierung und des Rates

Ich spreche im Namen der SVP-Fraktion.

Für uns ist die Antwort der Regierung nicht befriedigend. Die Regierung lehnt eine Schaffung eines Online-Formulars für mögliche Missbrauchsfälle ab. Obwohl sich über das allgemeine Kontaktformular der SVA im Jahr 2010 245 und im Jahr 2011 209 Meldungen angehäuft haben. Was die Regierung nicht erwähnt ist, dass von diesen gemeldeten Fällen 23 bestätig wurden. Der Kanton St.Gallen konnte dank diesen Meldungen ungerechtfertigte Leistungen in der Höhe von 8,8 Millionen CHF streichen. Dies ist doch eine beträchtliche Summe und zeigt ganz klar, dass eine Aufschaltung eines speziellen Online- Formulars, wie dies die Kantone Thurgau Luzern etc. haben, notwendig ist. Dazu kommt, dass viele Leute nicht wissen, wo Sie sich bei Verdachtsfällen melden können, dies habe ich auch dank meiner Hotline, die ich eingerichtet habe, von den Leuten erfahren.

Die SVP- Fraktion setzt sich aus diesen Gründen weiter für die Schaffung einer solchen Meldestelle ein. Damit die Leute Hilfe erhalten, die Sie auch wirklich brauchen und nicht jene die unsere guten Sozialsysteme ausnutzen.

Mit bestem Dank an die Regierung für Ihre Antwort.

 

Anbei der Link  zur Höhrversion meiner Antwort: https://www.ratsinfo.sg.ch/t/kantonsrat.geschaeftdetail.html?geschaeftid=11A287F3-E70E-496D-B1D4-4173AFE910E7&ziel=1

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