Banner: Forderung nach einem Kopftuch-Gesetz | Junge SVP Kanton St. Gallen

veröffentlicht am Freitag, 26.07.2013 11.00 Uhr


Nach dem Urteil des Bundesgerichts ziehen erste Ostschweizer Politiker bereits die Konsequenzen: Im Thurgau will man nun explizite Bestimmungen über Kopfbedeckungen prüfen, in St. Gallen hält man weiterhin an einer Empfehlung über ein Kopftuchverbot an Schulen fest.

FRAUENFELD/ST. GALLEN. Das Urteil des Bundesgerichts ist ein Steilpass für die Politik. Da die Bundesrichter das Kopftuchverbot an der Sekundarschule Bürglen wegen fehlender gesetzlicher Grundlagen für ungültig erklärten, ziehen erste Politiker bereits die Konsequenzen. «Wir müssen jetzt prüfen, ob es eine gesetzliche Grundlage braucht», sagt der Thurgauer SVP-Kantonsrat David Zimmermann. Er will diese Frage mit potenziellen Mitstreitern anschauen und behält sich einen Vorstoss im Kantonsparlament vor. Beim Kopftuchverbot an der Schule gehe es darum, dass die hiesigen Werte und hiesige Kultur respektiert würden, sagt Zimmermann. «Was die Leute privat bei sich zu Hause tragen, ist egal.»

Gesetz im Thurgau ist denkbar

Auch das Thurgauer Erziehungsdepartement will jetzt prüfen, ob es im Volksschulgesetz explizite Bestimmungen über Kopfbedeckungen braucht. Eine gesetzliche Grundlage, dass die Schulgemeinden ein Kopftuchverbot erlassen können, seien nicht ausgeschlossen, sagt Erziehungsdirektorin Monika Knill. Sie will aber erst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, um sie zu analysieren.

Zur Disposition steht auch eine Empfehlung des Thurgauer Amts für Volksschule zur Kopftuchfrage aus dem Jahr 2008. Das Amt empfahl den Schulen damals, das Kopftuch im Unterricht zu tolerieren. «Im Anschluss an die Analyse des Bundesgerichtsurteils ist diese Empfehlung zu überprüfen», sagt Knill.

Betont gelassen reagierte gestern Rolf Gmünder, der Präsident der vor Bundesgericht unterlegenen Volksschulgemeinde Bürglen. «Wir nehmen das Urteil zur Kenntnis.» Seine Schulbehörde habe mit dem Gang nach Lausanne eine Klärung der widersprüchlichen Sichtweisen der Vorinstanzen angestrebt. Die Schulbehörde werde besprechen, wie sie das Urteil umsetzen werde, sagt Gmünder. Die beiden moslemischen Mädchen, in deren Namen gegen das Verbot geklagt wurde, konnten wegen des laufenden Verfahrens mit Kopftuch in die Schule gehen. Nach den Sommerferien werde noch eines die Schule in Bürglen besuchen, sagt Gmünder.

Kölliker hält an Empfehlung fest

Wenig überrascht von dem Entscheid ist der St. Galler Bildungsdirektor Stefan Kölliker: «Wir haben ein solches Urteil erwartet, da für ein Kopftuchverbot an der Schule in Bürglen gesetzliche Grundlagen fehlten.» Die Frage, ob der kantonale Erziehungsrat die Empfehlung für ein Kopfbedeckungsverbot an St. Galler Schulen nun zurückziehe, verneinte er jedoch. «Wir sehen uns bestätigt, dass wir vor drei Jahren alles richtig gemacht haben.» Die Empfehlung sei im Gegensatz zum Verbot in der Thurgauer Gemeinde rechtlich durchdacht. Zudem habe das Bundesgericht keinen «Entscheid in der Sache» gefällt. Das Urteil beziehe sich lediglich auf formelle Mängel der Massnahme in Bürglen.

Motion der JSVP nicht vom Tisch

Mike Egger, Präsident der Jung-SVP St. Gallen, ist enttäuscht über das Urteil. «Wir werden die schriftliche Stellungnahme des Bundesgerichtes abwarten und basierend auf den Details das weitere Vorgehen bestimmen.» Er befürchte, dass durch den Entscheid «künftig weitere Forderungen von religiöser Seite an den Schulunterricht gestellt werden». Dies gelte es zu verhindern, so Egger.

Mit dem Bundesgerichtsentscheid nicht vom Tisch ist die von der JSVP geplante Einreichung einer Motion in der Septembersession des Kantonsrates. «Wir wollen erreichen, dass in der Volksschule des Kantons St. Gallen ein allgemein gültiges Kopfbedeckungsverbot eingeführt wird. Geht es nach der JSVP, soll das Volk als letzte Instanz über ein Kopftuchverbot entscheiden – und nicht die Bundesrichter in Lausanne. (wid, nil, law)

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