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Medienmitteilung

Medienmitteilung: VSGP unterstützt Kita-Gesetz trotz Schwächung der Gemeindeautonomie?

Am 14. Juni 2026 stimmt das St.Galler Stimmvolk über das Kita-Gesetz ab. Aus Sicht der JSVP des Kantons St.Gallen ist es unverständlich, dass ausgerechnet die Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) dieses Gesetz unterstützt, obwohl es die Gemeindeautonomie schwächt und den Handlungsspielraum der Gemeinden einengt.

Heute beteiligt sich der Kanton mit Beiträgen an der Kinderbetreuung, indem er den politischen Gemeinden jährlich 10 Millionen Franken für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung zur Verfügung stellt. Die Gemeinden können innerhalb ihrer Zuständigkeit entscheiden, wie diese Mittel vor Ort eingesetzt werden. Das neue Gesetz ersetzt diesen Spielraum durch ein kantonal vereinheitlichtes System mit klar vorgegebenen Finanzierungsmechanismen und Kriterien. Gleichzeitig sollen die Gemeinden verbindlich an einer Ausweitung der Finanzierung beteiligt werden, obwohl sie künftig weniger frei darüber entscheiden können, welche Betreuungsmodelle sie nach den lokalen Bedürfnissen prioritär fördern wollen.

Gerade für eine Organisation, die die Interessen der Gemeinden vertreten will, müsste dieser Eingriff problematisch sein. Gemeindeautonomie bedeutet nicht nur, Rechnungen mitzutragen, sondern auch vor Ort Schwerpunkte setzen zu können und flexibel auf neue Herausforderungen, Sparprogramme oder andere Prioritäten zu reagieren. Wer den Gemeinden zusätzliche gebundene Ausgaben auferlegt und gleichzeitig die Mittelverwendung stärker zentralisiert, schwächt das bewährte Prinzip der bürgernahen Entscheidungen vor Ort.

Kostenfolgen für die Gemeinden werden verschwiegen

Die Befürworter vermitteln in der laufenden Abstimmungskampagne den Eindruck, dass das neue Kita-Gesetz keine Mehrkosten zur Folge hätte. Fakt ist aber, dass neben den 10 Millionen Franken, die der Kanton bereits heute ausgibt, die Gemeinden weitere 10 Millionen Franken pro Jahr beisteuern müssen. Die Vorlage hat für den Kanton also tatsächlich keine Mehrausgaben zur Folge, es sind eben gerade die Gemeinden, welche die Mehrausgaben zu finanzieren haben. Argumentiert wird weiter, die Gemeinden geben bereits heute viel Geld in diesem Bereich aus. Auch dies stimmt zwar, sie tun dies aber in ihrer eigenen Kompetenz, entscheiden selbst über die Kosten und könnten auf diese auch jederzeit verzichten, wenn die finanziellen Prioritäten anders gesetzt werden sollen oder Sparmassnahmen notwendig sind. Mit dem neuen Kita-Gesetz werden die Gemeindebeiträge hingegen zur gebundenen Ausgabe, womit sie die öffentliche Mitfinanzierung deutlich ausbaut und zusätzliche Mittel bindet, die den Gemeinden später bei anderen Aufgaben fehlen können. Wo neue kantonale Vorgaben, IT-Prozesse und Anspruchssysteme aufgebaut werden, wächst erfahrungsgemäss nicht nur die Förderung, sondern auch die Bürokratie.

Die Unterstützung dieses Gesetzes durch die VSGP St.Gallen sendet deshalb ein falsches Signal. Wer sich glaubwürdig für starke Gemeinden einsetzen will, darf einer Vorlage nicht zum Durchbruch verhelfen, die Zuständigkeiten verschiebt, Kosten bindet und lokale Flexibilität abbaut. Die JSVP des Kantons St.Gallen fordert die VSGP St.Gallen deshalb auf, ihre Haltung zu überdenken und sich wieder klar auf die Seite der Gemeindeautonomie zu stellen.

Für Fragen zum Artikel stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

Kevin Loosli
Präsident Junge SVP Kanton St.Gallen
E-Mail: kevin.loosli@jsvp-sg.ch
Tel. Nr.: 078 870 24 18

Lukas Huber
Kantonsrat SVP Kanton St.Gallen
E-Mail: mail@lukashuber.ch

Medienmittelung als PDF: Medienmitteilung-unterstuetzung-VSGP-zum-Kita-Gesetz

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