Medienmitteilung: Parolenfassung 24. November 2024
Die Junge SVP Kanton St.Gallen hat für die kommende Abstimmung vom 24. November 2024 folgende Parolen gefasst: 4x Ja national und 3x Ja kantonal. Die Mitglieder nahmen diese letzte Woche grossmehrheitlich an. In der eigenen Kampagne setzt die Junge SVP Kanton St.Gallen den Schwerpunkt auf den Ausbau der Autobahn und die Erhöhung des Pendlerabzugs.
4x JA zu den nationalen Vorlagen
Ausbau der Nationalstrassen – Engpässe beseitigen: Zusammen mit dem Schienennetz bildet das Strassennetz das Rückgrat der Verkehrsinfrastruktur der Schweiz. Diese muss laufend an die aktuellen Bedürfnisse angepasst und ausgebaut werden. Die Anbindung von St.Gallen an den Rest der Schweiz hat höchste Priorität. Seit der letzten grossen Erweiterung der Nationalstrassen sind rund 30 Jahre vergangen. Damals lebten 7 Millionen Menschen in der Schweiz, heute sind es 9 Millionen. Eine Modernisierung unserer Verkehrsinfrastruktur ist daher unvermeidlich. Ohne Anpassungen wird die Verkehrssituation weiter eskalieren und die Infrastruktur kollabieren. Die Umsetzung von sechs Projekten soll dem entgegenwirken. Ein Nein zu dieser Vorlage gefährdet jedoch nicht nur die Stabilität der Verkehrsinfrastruktur und die Sicherheit im Strassenverkehr, sondern belastet auch die Gemeinden und schwächt die Wirtschaft.
Die beiden Mietrechtsvorlagen präzisieren bestehende Probleme im Mietrecht und sorgen für Rechtssicherheit zwischen den Mietern und Vermieten. Es wird das Eigentum gestärkt, ohne das die Mieter irgendwelche Einbussen beim Mieterschutz in Kauf nehmen müssen. Die Einheitlichen Finanzierung der Gesundheitsleistungen bekämpft das Problem der Fehlanreize zwischen Ambulanten und Stationären kosten im Gesundheitswessen. Dadurch sollen Anreize für effiziente Behandlungen geschaffen und die Gesundheitskosten langfristig gesenkt werden.
3x JA zu den kantonalen Vorlagen
Erhöhung des Pendlerabzugs – Pendler entlasten: Im Kanton St. Gallen haben nicht alle das Privileg, staufrei mit dem öffentlichen Verkehr zur Arbeit zu gelangen. Vor allem in ländlichen Gebieten sind die Menschen oft auf das Auto angewiesen. Während ein Zugpendler aus der Stadt St. Gallen das gesamte GA in der Steuererklärung absetzen kann, können Autopendler aus ländlichen Regionen nur einen Bruchteil ihrer Kosten geltend machen. Das ist ungerecht und fördert die Landflucht in die Städte. Mit der neuen Vorlage können berechtigte Pendler künftig etwa 90% ihrer Kosten abdecken. Der Kanton St. Gallen liegt aktuell im kantonalen Vergleich des Pendlerabzugs auf dem drittletzten Platz, zusammen mit Genf und Basel-Stadt. Was in reinen Stadtkantonen Sinn macht, ist für einen so grossen und vielfältigen Kanton wie St. Gallen unpassend. Diese Vorlage schafft eine gerechtere Grundlage für alle Pendler, fördert die Gleichstellung zwischen Stadt und Land, bremst die Landflucht und stärkt die Standortattraktivität des Kantons.
Der Nachtrag zum Sozialhilfegesetz sorgt dafür, dass spezialisierte Pflegeangebote im Kanton St.Gallen gefördert werden. So können kostspielige Platzierungen in anderen Kantonen vermieden und notwendige Pflegeangebote direkt vor Ort bereitgestellt werden. Auch wir unterstützen, wenn auch zähneknirschend, die Vorlage zur Förderung im Bereich Pflege. Es handelt sich um die erste Etappe der Umsetzung der Pflegeinitiative, die wir damals bereits kritisch sahen. Die Vorlage fördert die Pflegeberufe, enthält jedoch dank der Intervention der SVP auch wichtige regulatorische Bestimmungen, wie etwa die Rückzahlungspflicht im Falle eines Ausbildungsabbruchs. Damit wird ein verantwortungsvoller Einsatz der Fördermittel sichergestellt.
Aus diesen Gründen empfiehlt die Junge SVP Kanton St. Gallen, am 24. November insgesamt siebenmal Ja zu den Abstimmungsvorlagen zu sagen.
Für Fragen zum Artikel stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
Kevin Loosli
Präsident Junge SVP Kanton St.Gallen
E-Mail: kevin.loosli@jsvp-sg.ch
Tel. Nr.: 078 870 24 18
Michael Gubser
Vize-Präsident Junge SVP Kanton St.Gallen
E-Mail: michael.gubser@jsvp-sg.ch
Medienmitteilung als PDF: Medienmittelung 24. November 2024