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Medienmitteilung

Medienmitteilung Nein zum Filmgesetz

NEIN zur staatlichen Filmquote – NEIN zur Zwangsabgabe St.Gallen

Die Junge SVP des Kantons St.Gallen sagt klar NEIN zur Änderung des Filmgesetzes (Lex Netflix). Die geplante staatliche Filmquote für europäische Filme sowie die Zwangsabgabe von 4 % sind äusserst konsumentenfeindlich und treffen vor allem junge Menschen. Im Rahmen des Abstimmungskampfs sind in allen Wahlkreisen verschiedene Aktionen geplant.

Gegen die am 1. Oktober 2021 beschlossene Änderung des Filmgesetztes wurde durch ein überparteiliches Komitee aus Jungparteien, namentlich der Jungen SVP, der Jungfreisinnigen und der Jungen Mitte, erfolgreich das Referendum ergriffen.

Die Änderung des Filmgesetzes verlangt, dass ausländische Fernsehsender und Streaminganbieter neu 4 % des in der Schweiz erwirtschaften Umsatzes in Form einer Zwangsabgabe an Schweizer Film- und Serienproduktionen abgeben müssen. Weiter werden die Streamingdienste gezwungen, 30 % ihres Angebotes mit europäischem Inhalt zu fühlen.

Die JSVP kritisiert die Änderung des Filmgesetz scharf und wehrt sich vehement dagegen, da von der Änderung insbesondere junge Personen betroffen sind. Ausländische Filme und Serien werden der Quote zum Opfer fallen und aus dem Sortiment fliegen, da mehr Schweizer Filme oder Serien auf den Plattformen zu sehen sein müssen (staatlich verordnete Zwangsquote). Die Umsatzabgabe von 4 % werden die Streaminganbieter auf die Konsumenten überwälzen, was höhere Abopreise zur Folge haben wird. Gerade in Zeiten der sowieso schon durch die Inflation steigenden Preise völlig unverständlich.

Die Änderung des Filmgesetztes schadet den Konsumenten in Form von höheren Preisen und einem kleineren Angebot. Die JSVP des Kanton St.Gallen kämpft entschieden gegen diese schädlichen Änderungen und empfiehlt am 15. Mai 2022 ein klares NEIN zur Änderung gegen das Filmgesetz (Lex Netflix)!

Für Fragen steh ich Ihnen gerne zur Verfügung:
Kevin Loosli
Co-Kampagnenleiter
Telefon: 078 870 24 18
E-Mail: kevin.loosli@jsvp-sg.ch

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